Hanß von Seckhendorff-Aberdar, Ritter zu Sugenheim und Kresperg, Hofmeister, räumt dem Deutschen Hause zu Nürnberg auf Grund des Kaufvertrags und einer besonderen Vereinbarung einen vermarkten Fahrweg über den von ihm angekauften Tempelhof zu Halden bis zu dem Bannholz Rappenhalden, das sich das Deutsche Haus als Verkäufer vorbehalten hat, ein. - Vertreter des Deutschen Hauses: Wolfgang von Eisenhouen, Landkomtur der Ballei Franken; Wolfgang von Bibra, Hauskomtur zu Nürnberg. - Inhaber des Hofes: die Witwe Gogler.

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Staatsarchiv Nürnberg