Mit Bewilligung des Grafen Rudolf zu Helfenstein schließen Jakob Wolff, Provinzial des Franziskanerordens Straßburger Provinz, und Mutter und Schwestern der Klause zu Wiesensteig einerseits und Obervogt, Gericht und Gemeinde zu Wiesensteig andererseits einen Vertrag, wonach die Schwestern von allen Steuern und sonstigen bürgerlichen Beschwerden frei sein, aber alle Freiheiten und Gerechtigkeiten der Bürger genießen sollen, dafür hat das Kloster aus seinen Mitteln zwei Schwestern zur städtischen Krankenpflege zu stellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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