Conrad Wa(e)ltin, angesessener Bürger zu Überlingen, verkauft dem Clemens Rychlin, Bürger und des Rats zu Überlingen, als rechtes Eigen ihren Teil an des von Höwdorf sel. Halbteil der Gerichte, Zwing und Bänne mit Bot, Verbot und Gerichtszwang zu Bilafingen, wie sie solches laut einem von dem Grafen von Nellenburg ausgegangen und besiegelten Vertragsbrief innegehabt haben, um 110 rheinische Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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