Johann Arnold, Graf zu Manderscheid und Blankenheim, Herr zu Jünkerath, Daun und Kerpen, bekennt, dass er seiner Schwester Anna Margarete, Gräfin von der Marck und Schleiden, die Bereitstellung von Kleinodien und Schmuck gemäß des Ehevertrags schuldig geblieben ist. Er erklärt sich bereit, ersatzweise 1000 Goldgulden Münze der Kurfürsten am Rhein oder in andern guten unzerschlagenen groben gangbaren sorten aufzubringen und weist seiner Schwester bis dahin eine jährliche Rente von 50 Goldgulden aus seinen Einkünften aus seinem Dorf Bleibuir an. Seinen Schultheißen dort wird er entsprechend anweisen. Bei Säumigkeit wird der direkte Zugriff rechtlich abgesichert zugestanden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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