Endres Gotzmann zu der Buch belehnt Hans Schuster, Schneider und Bürger zu Hersbruck, mit dem ihm lehenbaren fünften Teil des Zehents zu Damsdorf als Mannlehen, nachdem ihm dieses durch den Tod von Jorg Mulner in Altensittenbach und dessen Witwe, welcher er Leibrecht darauf gewährt hatte, heimgefallen war.

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Staatsarchiv Nürnberg