Heinrich von Knöringen von Ichenhausen (Ichenhusen), tritt mit Leuten und Gütern auf 10 Jahre in das Bürgerrecht der Stadt Ulm gegen 10 Gulden Steuer und eine Pön und Buße von 200 Gulden bei vorzeitigem Rücktritt und setzt zu Bürgen seinem Tochtermann Eglof von Sontheim (Suntheim).