Heinrich Riegenstein, Schultheiß, und Hans Bornich, beide Schöffen des Gerichts zu Bacharach, beurkunden, dass Stefan Schmitz für sich, seine Ehefrau Elsgin und ihre Erben eine zu Ostern fällige Gülte über 30 Gulden nach Landeswährung und kurfürstlicher Münze für 600 Gulden an Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft hat. Dies rührt aus einer Bürgschaft her, die Stefan anstelle seines Bruders, Meister Niklaus Schmitz, übernommen hatte, welcher Bürge für Johann Schmitz, einst Zollschreiber zu Bacharach, gewesen war. Die Gülte kommt von einem Haus in der Schmitzgasse mit Begriff, Weingarten und Schopf, deren Lage näher beschrieben wird. Dabei werden Adam von Altendorf, Suffus Henchin und Berhard Lurnberg als Nachbarn erwähnt. Als Unterpfand setzt Stefan eine Gülte über 28 Gulden ein, die jährlich zu Oberdiebach anfällt. Die entsprechende Verschreibung soll beim Gericht zu Bacharach hinterlegt werden, sodass bei Bedarf der Pfalzgraf den Zugang dazu hat. Sollten das Hauptgut oder Unterpfand abgehen, so dürfen der Pfalzgraf oder seine Erben sich an anderen Gütern von Stefan, dessen Erben oder Nachkommen bedienen. Es folgen weitere Regeln im Falle des Zinsversäumnisses. Stefan und seine Erben erhalten ein Wiederkauf- und Lösungsrecht, dass sie jederzeit 5 Gulden der Gülte mit 100 Gulden ablösen mögen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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