Freiherr Gottfried von Zimmern setzt den Vikar des bischöflichen Stuhls zu Konstanz, Jörg Winterstetten, in Kenntnis, dass er an den in der Ehre der Mutter Gottes und des heiligen Georg geweihten Altars in der Ortskirche zu Seedorf, der bisher keine Nutzng und keinen Kaplan hatte, zum Seelenheil seiner selbst, seiner Eltern und Geschwister, seiner Vorfahren und Nachkommen und derjenigen, die Almosen, Steuer und Hilfe an diese Pfründe gegeben haben, einen Kaplan bestellt, der zugleich die Kaplanei zu Zimmern zu versehen hat, und ein corpus aus genannten Gülten gestiftet hat und bittet um Bestätigung dieser Stiftung.