Die Brüder Georg und Hans Kolb, Söhne des verstorbenen Albrecht Kolb, Diener von Regensburg, bekunden, dass ihr Vater vormals von Georg Prunner, Müller auf der Mühle in Pentling, Erbrecht an einer Ewiggült laut eines von Abt Johannes von St. Emmeram ausgegangenen Briefs auf Wiederkauf gekauft und sechs Scheffel Korns an versessener Gült hinterlassen habe. Abt Johannes von St. Emmeram hat ihnen dafür Ersatz geleistet und die Ewiggült für 20 Pfund Pfennige abgekauft. S1: Hans Kolb, Bürger von Regensburg. S2: Hans Weyss, Bürger von Regensburg