Dietrich von Gottern (Guttern) verspricht Erzbischof Johann von Mainz oder dessen Nachfolgern bei Zahlung von 120 Mark lötigen Silbers Einkünfte in Höhe von zwölf Mark in Langensalza (Salcza) zurückzugeben, die er für 120 Mark von Heinrich von Worbis (Wurbesz) eingelöst hat.{1} Der Aussteller verpflichtet sich, nach der Einlösung die Urkunden (briefe) über diese Besitzungen zurückzugeben. - Siegel des Ausstellers sowie Mitbesieglung durch den Ritter Heinrich von Osterode und Heinrich Knorr (Knorre), beide Vögte zu Langensalza, angekündigt. 1 Die Einkünfte werden von folgenden Gütern gezahlt: 1. Viereinhalb Mark von der Rittersmühle (Rittersmulen); [2.] ein Vierdung vom Hof Konrads von Klettstedt (Clettstette); [3.] eine Mark von der Badestube; [4.] eine Mark vom Hof der Jüdin gen. Josemennin; [5.] drei Vierdung vom Hof Heine Sachses; [6.] fünf Vierdung vom Hof Konrad Mankrafts; [7.] drei Vierdung und ein Lot vom Hof Knoblauchs (Clobeloches); [8.] eine Mark abzüglich eines Lots [vom Hof] Bertholds von Sömmern (Someringen); [9.] drei Vierdung vom Hof Heinrich Molschlebens (Malesleubin); [10.] ein Vierdung von Hases Hof; [11.] eineinhalb Vierdung [vom Hof] Konrads von Tonna (Tunne); [12.] ein halbes Vierdung vom Hof Heinrich Muschelbergs.