Hans Miller von Poppenweiler, gef. zu Marbach, weil er des öfteren zu Poppenweiler mit bloßer Wehr auf der Gasse gegangen ist, etlichen Einwohnern ohne Grund unter Gotteslästerungen gedroht und sich durch Verschwendung ungebührlich verhalten hat, vor die Wahl gestellt, sich entweder 4 Wochen in den Turm legen zu lassen, offene Zechen zu meiden und keine Wehr mehr zu tragen oder ein ordentliches Rechtsverfahren anzunehmen, wählt das erstere, wird gegen Bezahlung seiner Atzung - die Hälfte auf Bartholomäus, die andere auf kommenden Michaelstag - freigelassen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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