Kurfürst Philipp von der Pfalz und Bischof Reinhard I. von Worms befreien dem Konrad Walk treuer Dienste wegen sein Haus und seine Güter zu Ladenburg auf Lebtag von Bürgerschaft, Frondienst, Türhut, Wacht, Nachfolge und anderen Beschwerungen. Wenn Konrad zu Kriegsdiensten (reyßen) gefordert wird, mag er einen tauglichen reisigen Knecht an seiner statt schicken. Die Befreiung geschieht aus Gnade und nicht von Rechts wegen. Kurfürst Philipp und Bischof Reinhard weisen ihre Amtleute, Vögte und Landschreiber im Amt Heidelberg sowie die Stadt Ladenburg um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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