Ludwig [IX.] Pfalzgraf bei Rhein (Rein), Herzog in Nieder- und Oberbayern (Nidernn und Obernn Bairn), nimmt zu Lob und Ehre Gottes und der Jungfrau Maria und wegen seines Wohlwollens gegenüber dem Deutschen Orden und dem Deutschmeister Ulrich von Lentersheim die Deutschen Häuser zu Ulm, zu Donauwörth (Swebischwerd) und zu Kapfenburg (Kauffemburg), das in seiner Herrschaft Heidenheim (Haidenheim) liegt, samt ihren Amtleuten, ihren Brüdern, ihren Leuten und Gütern ab 24. Juni 1465 (Sand Johanns tag sunwenden) auf 12 Jahre in seinen Schirm und überträgt diesen seinen Amtleuten zu Höchstädt [a.d. Donau] (Hochsteten), Lauingen (Lauging), Gundelfingen (Gundolfing) und Heidenheim. Dafür haben die Amtleute und Brüder des DO jährlich in jedem der gen. Häuser zum Gedenken der Eltern und der Vorfahren des A. einen Jahrtag mit Vigil und Seelmesse zu begehen nach ihres Ordens Gewohnheit; sie sind deswegen von allen Kosten und Lasten befreit. Nach Ablauf der 12 Jahre erlischt der Schirm.