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Stadt gegen Bistum Worms (Druckschriften)
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AA 0011 Kurköln VI, Reichs- und Reichstagshandlungen (AA 0011) (DFG-gefördert)
Kurköln VI, Reichs- und Reichstagshandlungen (AA 0011) (DFG-gefördert) >> 6. Reichsstände, einzelne (alphabetisch) >> 6.99. Worms, Stadt
1733 - 1753
Enthaeltvermerke: darin: Deduktion 1623 "Dictatum Regenspurg den August 1752 per Chur-Sachsen. Fernere Anzeige an ein Hochpreißliches Corpus Evangelicorum von dem Freyherrn von Dürckheim die in der Herrschaft Eberswald sich hervorgethane Religions-Beschwerden betreffend. De dato 1. August 1752. Nebst Beylage Lit. G."; Deduktion 1624 "Dictatum Regenspurg den August 1752 per Chur-Sachsen. Fernere Anzeige an ein Hochpreißliches Corpus Evangelicorum von dem Freyherrn von Dürckheim die in der Herrschaft Eberswald sich hervorgethane Religions-Beschwerden betreffend. De dato 5., 6. und 16. Junii 1752. Nebst Beylagen Lit. A. - F."; Deduktion 1752 "Ihrer Churfürstlichen Gnaden zu Trier gnädigstes Rescript vom 15ten November 1753 an dero Fürstlich-Wormsische Comitial-Gesandschafft in Betreff zweyer an der Hohen Churfürsten, Fürsten und übrigen Ständen A.C. bey vorwährender Reichs-Versammlung anwesende vortrefliche Herren Rath, Bottschaffter und Gesandte von zweyen dieses Fürstlichen Hoch-Stiffts reformirten Pfarrern, Johann Wilhelmen Bechthold zu Neuhausen und Rheintürckheim, sodann Johann Ludwig Pistor zu Beindersheim unter Anleitung des Rheintürckheimer Crahnen-Erb-Beständers Samuels und seines Bruders Conraden Derohn, schnurgrad wider den Westphälischen Friedens-Schluß erlassenen, mit ohnverschämtesten Ausdrucken, frechsten Vorwürffen, erstaunlichsten Lästerungen und gröbesten Ohnwahrheiten durchaus angefüllter, sowohl zweyer in Gott ruhender Grossen Churfürsten zu Mayntz und Pfaltz ruhmvolle Gedächtnuß, als Höchst-erwehnter Seiner Churfürstlichen Gnaden Huld- und Liebreichste Landes-Regierung bey dem gantzen Publico zu verdunckeln und zu verohnglimfen, fort endlich Land und Leuth in Aufruhr zu bringen, geflissentlich abzweckenden Vorstellungen in Materia Religionis. Mit Anlagen Num. 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9."; Deduktion 1753 "Num I. An eine Hochfürstlich-Wormsisch-Hochlöbliche Regierung unterthänige Vorstellung und Bitte ab Seithen Reformirten Pfarrers, Vorstehers und Gemeinde zu Neuhausen. Ut intus Hochwürdig-Hochwohlgebohrner Freyherr, wie auch Hoch- und Wohl-Edlgebohrne etc."; Deduktion 1754 "Dictatum Regenspurg den Julii 1753 per Chur-Sachsen. An ein Hochpreißliches Corpus Evangelicorum unterthänigst-wehmüthigste Vorstellung derer Religions-Gravaminum Hochstift Wormsischer Landes-Hoheit unterworfener Reformirter Gemeinden, in specie zu Neuhausen, Rhein-Türkheim, Beuntersheim etc. Mit Beylagen von A. bis N. und darzu gehörigen Adjunctis."; Deduktion 1756 "Dictatum Regenspurg den 28. Julii 1753 per Chur-Sachsen. An ein Hochpreißliches Corpus Evangelicorum fernerweite unterthänigst-wehmüthigste Vorstellung derer Religions-Gravaminum Hochstift Wormsischer Landes-Hoheit unterworfener Reformirter Gemeinden zu Neuhausen, Rhein-Türkheim und Beuntersheim. Mit Beylagen sub. Numeris 1., 2., 3., 4."; Deduktion 1757 "Dictatum Regenspurg den Januar 1754 per Chur-Sachsen. An ein Hochpreißliches Corpus Evangelicorum fernerweise unterthänigst-klägliche Vorstellung derer bereits übergebenen, auch heute noch vermehrten Religions-Beschwerden derer Hochstift Wormsischer Landes-Hoheit unterworfenen Reformirten Gemeinden, in specie zu Neuhausen, Rhein-Türkheim, Beuntersheim, Mörsch und Ormsheim. Mit Beylagen von Lit. A. bis F. und Subadjunctis von No. 1 usque 20 inclusive."; Deduktion 1831 "Kurze General-Abfertigung des ohnlängst im Druck zum Vorschein gekommenen Anti-Palladii und dessen Extractus in Sachen Herrn Stadt-Bürgermeister und Rath des Heiligen Römischen Reichs Freyen Stadt Wormbs contra das Geistliche Vicariat-Amt daselbst pro meliori Informatione Publici, welches durch obgemeldten gedoppelten Abdruck irr zu machen, von dem Gegentheil getrachtet Stadt-Wormbßischer Seits aber mit einem bloßen Finger-Zeig zur Gnüge auf den rechten Weeg zurück gewiesen wird. Cum Adjunctis sub Num. 1. et 2."; Deduktion 1832 "Anti-Palladium Nullatenus Reformati, nec inde noviter enati, sed cum omnibus annexis ab origine Christianismi, usque ad haec tempora in interrupta possessione, vel quasi, perpetuo conservati, illimit et liberrimi exercitii Religionis Catholicae, in specie vero, publicae deportationis Sacratissimi viatici ad aegrotos in antiquissima sede episcopali, Civitate Wormatiensi oder Die wieder alle Einrede, sowohl in Possessorio als Petitorio ganz unumstößlich vindicirt und veststehende ganz unbeschränckte Catholische Religions-Übung zu Wormbs, gewissenhafft ans Licht gestellt. Sambt Anlagen Sub. Litt. A., B., C. sub adjunctis n. 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19., 20., 21., 22., 23. Litt. D. sub adjunctis 24., 25., 26., 27., 28., 29., 30., 31., 32., 33., 34., 35., 36., 37., 38. Litt. E., F., G., H., I., K., L., M., N., O., P., Q., R., S., T., V., W., X., Y."; Deduktion 1833 "Dictatum Regenspurg den Januar 1754 per Chur-Sachsen. An ein Hochpreißliches Corpus Evangelicorum weitere unterthänigste Vorstellung derer Religions-Gravaminum unserer, der Hochstift Wormsischen Landes-Hoheit, unterworfener reformirten Pfarrer. Mit Beylagen a Num. 1. usque 8. inclusive."; Deduktion 1834 "Eng, jedoch gründlich verfaster Extractus Anti-Palladii Pro Memoria in Sachen Statt-Burgermeister und Rath contra das Geistliche Vicariat-Ambt zu Wormbs Puncto der offentlichen Krancken-Versehung."; Deduktion 1817 "An Ihro Römisch-Kayserliche, auch in Hispanien, Hungam und Boheimb Königlich-Katholische Majestät etc. allerunterthänigster Bericht ad Conclusum de 6. Octobris 1732 von Ihro Churfürstliche Gnaden zu Trier als Bischoffen zu Wormbs in Sachen Stadt, Burgermeister und Rath contra höchst dero Geistliches Vicariat-Ambt daselbst, Puncto der öffentlichen Herumtragung des Hochwürdigsten Guths zu dasigen Katholischen Krancken, sambt beygefügten Antipalladio etc. Cum adjunctis a Litt. A.biß Y. inclusive. Mayntz, gedruckt in der Churfürstlichen Hoff- und Universitäts-Buchdruckereien, Johann Mayers."
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.