Jodok Hofmann, Kaplan am Altar des Heinrich Raiser im Ulmer Münster, errichtet sein Testament. Darin ordnet er an, dass die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm sein Begräbnis ausrichten sollen. Auch sollen sie ihn und seine Eltern in das Jahrtagbuch des Münsters einschreiben. An die Priesterbruderschaft des Münsters fallen 4 rheinische Gulden, wofür diese das Seelgedächtnis des Testamentars am siebten und dreissigsten Tag nach seinem Begräbnis begehen sollen. Seine gesamte übrige fahrende und liegende Habe fällt an das Pfarrkirchenbauamt in Ulm. Er behält sich das Recht vor, dieses Testament zu ändern oder zu widerrufen. Auf seine Bitte fertigt der öffentliche Notar Johann Schappenler genannt Knyßlein darüber ein Notariatsinstrument aus.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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