Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen Johann Lanck, Kanoniker zu Neustadt an der Weinstraße (Nuenstat), einer- und dem Landschreiber Meister Jost Keppler, Schultheißen und Ratsmitgliedern zu Neustadt andererseits wegen etlicher Schmähungen und Beschuldigungen, die Johann getan haben soll, und wegen weiterer Dinge, weshalb der ehemalige Stadtschreiber Hans Lindenfels Forderungen vorgebracht hat. Nach Anhörung durch die Räte wurde die Sache dem Pfalzgrafen überstellt, der entscheidet, [1.] dass die Worte keine Seite an Ehre oder Ruf (gelimpff) verletzen, sodass sie miteinander geschlichtet sind. [2.] Wegen eines von dem Landschreiber geforderten Hauszinses soll Johann diesen bei Rüstung und Halsstück (pantzer unnd koller) sowie 2 Pfund 18 Schilling und 4 Pfennig bleiben lassen, die der Landschreiber bereits von Johann eingenommen hat. [3.] Wegen der Kundschaft, bei der Johann Notar gewesen ist, soll er dem Stadtschreiber binnen Monatsfrist 3 Gulden ausrichten, um dessen Forderungen zu begleichen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen Johann Lanck, Kanoniker zu Neustadt an der Weinstraße (Nuenstat), einer- und dem Landschreiber Meister Jost Keppler, Schultheißen und Ratsmitgliedern zu Neustadt andererseits wegen etlicher Schmähungen und Beschuldigungen, die Johann getan haben soll, und wegen weiterer Dinge, weshalb der ehemalige Stadtschreiber Hans Lindenfels Forderungen vorgebracht hat. Nach Anhörung durch die Räte wurde die Sache dem Pfalzgrafen überstellt, der entscheidet, [1.] dass die Worte keine Seite an Ehre oder Ruf (gelimpff) verletzen, sodass sie miteinander geschlichtet sind. [2.] Wegen eines von dem Landschreiber geforderten Hauszinses soll Johann diesen bei Rüstung und Halsstück (pantzer unnd koller) sowie 2 Pfund 18 Schilling und 4 Pfennig bleiben lassen, die der Landschreiber bereits von Johann eingenommen hat. [3.] Wegen der Kundschaft, bei der Johann Notar gewesen ist, soll er dem Stadtschreiber binnen Monatsfrist 3 Gulden ausrichten, um dessen Forderungen zu begleichen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 51
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1503 März 28 (uff dinstag nach letare)
fol. 91v-92v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Vertrag zwuschen her Johan Lannck canonik zur Nuwenstat und meister Jost Kepler schultheis und etlich des rats daselbst".
Keppler, Jost; Meister, Landschreiber zu Neustadt a.d.W., erw. 1499, 1507 tot
Lanck, Johann; Kanoniker zu Neustadt an der Weinstraße, erw. 1498, 1503
Lindenfels, Hans; Stadtschreiber zu Neustadt a.d.W., erw. 1503
Neustadt an der Weinstraße NW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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