Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen Johann Lanck, Kanoniker zu Neustadt an der Weinstraße (Nuenstat), einer- und dem Landschreiber Meister Jost Keppler, Schultheißen und Ratsmitgliedern zu Neustadt andererseits wegen etlicher Schmähungen und Beschuldigungen, die Johann getan haben soll, und wegen weiterer Dinge, weshalb der ehemalige Stadtschreiber Hans Lindenfels Forderungen vorgebracht hat. Nach Anhörung durch die Räte wurde die Sache dem Pfalzgrafen überstellt, der entscheidet, [1.] dass die Worte keine Seite an Ehre oder Ruf (gelimpff) verletzen, sodass sie miteinander geschlichtet sind. [2.] Wegen eines von dem Landschreiber geforderten Hauszinses soll Johann diesen bei Rüstung und Halsstück (pantzer unnd koller) sowie 2 Pfund 18 Schilling und 4 Pfennig bleiben lassen, die der Landschreiber bereits von Johann eingenommen hat. [3.] Wegen der Kundschaft, bei der Johann Notar gewesen ist, soll er dem Stadtschreiber binnen Monatsfrist 3 Gulden ausrichten, um dessen Forderungen zu begleichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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