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Klage des Hofgerichtsnotars Johan Averdunck am Markt ./. die Stadt Münster wegen der Tür zwischen dem Hause des Klägers und der Stadtwaage
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Enthält: Klage des Hofgerichtsnotars Johan Averdunck am Markt gegen die Stadt Münster, 1676, wegen der Tür zwischen dem Hause des Klägers und der Stadtwaage. Die Beklagte erhebt den Einwand der Unzuständigkeit des Gerichtes gemäß § 12 des Reglements des hochfürstlichen Richters in der Stadt Münster, da es sich um eine Skabinalsache handele, für die der Rat zuständig sei. Der weltliche Hofrichter Jobst Herman Rave erlässt aber ein Verbot gegen die Stadt. Erwähnt werden der Prokurator Johan Bodding, Kleinschnitzler Herman Buxtrupf, Schmiedemeister Reinhard Schulte, Bernard Hanlohe, Hofgerichtskursor Everhard Boemer, Kursor Henrich Nauwens, Notar Alexander zum Kley. Anlagen in Abschrift, 1605: 1) Am 31. März 1605 verkaufen vor dem Offizial Metta, Witwe Johan Glandrup und deren Tochter Gertrud, Witwe Bernhard Vinhagen, im Beistand des Ratsherrn Bernard Burman und des Herman Stevening dem Diethrich Hense ihr Haus am Markt in Lamberti zwischen den Häusern der Witwe Mathias Thiazon und des Martin Schnelle, das sie in der Diskussionssache Dr. Franz Holtappel erworben haben. Die Witwe Glandrup verpfändet ihr Haus auf dem Fischmarkt zwischen Häusern des Berndt Marquarding und des Franz pelckman, die Witwe Vinhagen ihr Haus an der Frauenstraße gegenüber dem Schmiedehause und dem hause der Witwe Johan Bernen. Zeugen: Siegelkammerdiener Wolter Hane und Friedrich Nierman. 2) Entscheidung des Rats vom 1. 12. 1597 in der Scheffensache der Witwe Dr. Holtappel gegen Witwe Johan Schnelle wegen der Stiege zwischen ihren Häusern.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.