Der öffentliche Notar Karl von Tann beurkundet: In seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart hat der Erzbischof von Benevent und päpstliche Sekretär Leonardus Griffus erklärt, dass er von dem inzwischen verstorbenen Propst des Stifts Feuchtwangen und päpstlichen Abbreviator Johannes Horn in dessen von dem öffentlichen Notar Jodocus Trebesmüller von Staffelstein am 7. Juni 1483 beurkundeten Testament zusammen mit dem Abt des Klosters St. Stephan zu seinem Testamentsvollstrecker bestellt wurde. Da er aber aufgrund seiner Amtspflichten an der päpstlichen Kurie zur Ausführung dieser Aufgabe nicht in der Lage ist, ernennt er den Würzburger Dompropst Kilian von Bibra, den Würzburger Domkustos Wilhelm Schenk von Limpurg, den Eichstätter Kanoniker Matthias Kint sowie den Rat der Stadt Dettelbach zu seinen bevollmächtigten Vertretern in dieser Angelegenheit und beauftragt sie, zusammen mit dem Abt von St. Stephan für die Ausführung des letzten Willens des Johannes Horn zu sorgen. Er lässt dies von dem öffentlichen Notar Konrad von Tann beurkunden. Zeugen: Konrad Kranz, und Burkhard Seitz. Aussteller: Karl von Tann. Empfänger: Kilian von Bibra, Wilhelm Schenk von Limpurg, Matthias Kint sowie der Rat der Stadt Dettelbach