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Berichte des Oberinspektors Andreas Scharnhorst wegen des
Bierbrauens und Branntweinbrennens
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Enthält: Bericht Scharnhorsts vom Januar 1700 wegen Ausdehnung des Branntweinbrennens; Gesuch Scharnhorsts vom Juli 1700 um Aufhebung des Verbots des Branntweinbrennens; Gesuch Scharnhorsts vom Oktober 1700 um Vereinbarungen mit den Bierbrauern und Branntweinbrennern wegen Zahlung eines festen jährlichen Quantums, mit nachfolgendem positiven Regierungsbescheid; Anzeige Scharnhorsts vom Januar 1701 wegen der Vereinbarungen mit den Branntweinbrennern, mit beigefügtem Verzeichnis und nachfolgendem Regierungsbescheid wegen Verhandlungen auch mit den übrigen Branntweinbrennern; Bericht Scharnhorsts vom November 1701 wegen weiterer Verpachtung der Bier- und Branntweinakzise (mit Anlagen: Verzeichnisse der von den Orten bzw. den Brauern aufgebrachten Akzisen von Branntwein bzw. Bier, mit Umrechnung in Geldsummen); nachfolgender Bewilligungsbescheid der Regierung vom Dezember 1701
Verzeichnung
Konsumtionsakzise
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.