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Johannes, Burgherr in Padberg (dominus castri in Pathberg), beurkundet, daß der Knappe Heinrich gen. von Dwerege, der noch keine Söhne hat, auf alle Anrechte am Gut (predium) in Mari, nämlich am Wirtschaftshof (grangiam) des Klosters Bredelar, in Gegenwart des Abts und Konvents vor dem Marienaltar verzichtet habe, und daß der Konvent ihn, seine Frau und seine Eltern in die Bruderschaft aufgenommen, und daß er von Bredelar 1 Mark erhalten habe. Siegel des Ausstellers angekündigt. Acta sunt hec anno Domini MCCLXII quinto kalendas Aprilis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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