Anspruch auf die beiden in der Herrlichkeit Burgau (Hzm. Jülich, Amt Nideggen) gelegenen Höfe Stepprath und Stockheim. Maria Gudula Elisabeth von Nesselrode zu Ehreshoven, Schwester der Anna Franzisca, hatte 1667 als Witwe von Johann Heinrich von Elmpt zu Burgau, dem Bruder des Klägers, die beiden umstrittenen Höfe von Johann Wilhelm von Mirbach zu Fischeln und Gustorf für 8000 Rtlr. gekauft. Als nach Gudulas Tod auch bald ihre beiden Söhne tödlich auf dem Rhein verunglückten, glaubten sich sowohl Appellanten als auch Appellaten erbberechtigt. 1674 ließ sich Daniel an der Heinsberger Mannkammer mit den streitigen Höfen belehnen und brachte sie als „donatio propter nuptias“ in seine Ehe ein. Er begründete seinen Anspruch damit, daß er als Onkel väterlicherseits der nächste Verwandte seiner Neffen sei, während das Hauptargument der Appellaten ist, daß Gudula die Höfe erst als Witwe erwarb und diese demzufolge nicht über Johann Heinrich vererbt werden könnten.