Vor den Speyerer Richtern bekunden die Äbte Rudolf von Neuburg (Novi Castri) und Konrad von Maulbronn, dass weiland Abt Eberhard und der Konvent von Maulbronn mit Zustimmung weiland Abt Gottfrieds von Neuburg ihres Obern (superioris) dem Speyerer Bürger Heinrich genannt an der Ekken eine jährliche und ewige Gült von 100 Malter Roggen gegen Bezahlung von 450 Pfund Heller verschrieben haben, wofür sie ihrem Kloster die Zehnten und Güter in Knittlingen (Knuttlingin) von Diemo von Bretten (Breteheim) gekauft haben. Da nun von diesen 100 Maltern Bertha der Witwe des genannten Heinrich de Fine 40 Malter als Erbe zugefallen sind, versprechen Abt und Konvent diese 40 Malter an Bertha oder die, denen sie sie vermacht oder überlässt, jährlich auf Nativitatis Marie entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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