Kaiser Karl tut den Bürgern von Schwäbisch Gmünd die Gnade, dass niemand sie besonders laden solle vor ein Landgericht oder ein anderes Gericht noch auf ihr Gut erklagen möge denn vor ihrer Stadt jeweiligem Schultheiß, ferner dass sie ein Ungeld in der Stadt setzen mögen von neuem und das von heute an genießen zehn ganze Jahr, dann dass sie einen Zoll setzen mögen in ihrer Stadt nach ihrer Notdurft zehn ganze Jahre.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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