Rochus Graf zu Lynar, kurfürstlich brandenburgischer Geheimer Rat, General und oberster Artillerie-, Munitions-, Zeug- und Baumeister, setzt testamentarisch folgendes fest: 1. Seine Beisetzung soll in der Pfarrkirche zu Spandau im Gewölbe hinter dem Altar erfolgen. Stiftungen zu frommen Zwecken behält er sich für eine besondere schriftliche Festlegung vor (siehe Urkunden Nr. Fam.11 B). 2. Seine Ehefrau Margaretha, geb. von Thermo, Tochter Johanns von Thermo auf Klobbicke, des kurfürstlichen Hauptmanns zu Gramzow, soll die im Ehevertrag festgesetzten 800 Taler, ferner allen Schmuck, Kleider, ihre eingebrachte Aussteuer und zusätzlich 300 Taler erhalten. Sie soll zusammen mit den Söhnen die Zinsen von 5.000 Talern jeweils zur Hälfte haben, die nach dem Ableben der Ersteren mit dem Kapital an Letztere fallen. 3. Die Ehefrau soll außerdem von den Erben jährlich 200 Taler Leibrente erhalten, solange sie im Witwenstand bleibt, ferner das von dem Erblasser von Donat Zimmermann, dem ehemaligen Amtsschreiber zu Spandau, gekaufte Haus zur Wohnung samt Garten und Wagen. 4. Die älteste Tochter Anna, Ehefrau Johanns von Sprinzenstein auf Sprinzenstein und Neuhaus, soll laut geschlossen Ehepakten bedacht werden. Die noch ausstehenden Heiratsgelder sollen von den Erben des Erblassers umgehend dem von Sprinzenstein gezahlt werden. 5. Die noch unvermählte Tochter Anna Sabina soll wie ihre ältere Schwester 15.000 Taler Ehegeld und Erbe sowie die gleiche Ausstattung erhalten. Falls sie beim Ableben des Erblassers noch unverheiratet ist, sollen die Zinsen ihres Erbes für ihren Bedarf herangezogen werden. 6. Die Söhne Johann Casimir und August, kurfürstlich brandenburgische Räte, werden als Universalerben eingesetzt, mit der Einschränkung, dass dem mit einem Augenleiden behafteten Sohn August lediglich die Nutznießung des ihm zugefallenen Anteils zustehen soll. "geschehen zw Coln an der Sprew am tage Palmarum, nach Christi [...] geburtt im funffzehen hunderten und funffundneuntzigsten ihare"