Differenzen zwischen dem öttingischen Landvogtamt und dem Oberamt Rötlen wegen beiderseits angemaßter Aburteilung eines auf den Grenzen bei Gerau vorgefallenen Frevels zwischen ellwangischen und Deutschordens-Untertanen, wobei das Oberamt Rötlen die Angelegenheit als abgetan betrachtet, das Landvogteiamt hingegen einen ellwangischen Untertan zu Tannhausen gefangen nahm