Johann [I.], Bischof von Meißen, nimmt mit Zustimmung des Domkapitels im Zusammenhang mit [nicht näher ausgeführten] Hindernissen die Inkorporation der Pfarrkirchen in Dresden, Zschaitz (Zschewicz) und Göda (Godowe) in das bischöfliche Tafelgut, das Domkapitel bzw. das Küsteramt zurück. Er bestimmt, dass die Pfarrkirche in Mittweida (Mitteweide) weiterhin zum Schulmeisteramt gehören soll. Außerdem legt er fest, dass die Pfarrkirche in Zschaitz künftig nur an einen Domherren übertragen werden soll, der Stimmrecht im Kapitel hat. – Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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