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Kaiser Heinrich IV. bestätigt dem Abt Otto von Werden und desselben Nachfolgern das Recht, die abteilichen Vögte zu wählen und zu entsetzen. Anno 1098 indict. IV a. regni 44, imperii 14. Actum Moguntiae, data VI. Idus Maii.
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Kaiser Heinrich IV. bestätigt dem Abt Otto von Werden und desselben Nachfolgern das Recht, die abteilichen Vögte zu wählen und zu entsetzen. Anno 1098 indict. IV a. regni 44, imperii 14. Actum Moguntiae, data VI. Idus Maii.
Ausfertigung: s. Werden, Urkunden Nr. 19 (mit gut erhaltenem Siegel) - Weitere Abschriften: Werden, Rep. u. Hs. Nr. 10, fol. 3 a; Handschriften Nr. B XI 1 (Altsignatur: Ms. A 23), fol. 342 b; Paderborn, Theodor-Bibl., Libri Variorum VII 140