Urfehde Nr. 67
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7143
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1525 April 23, St. Jorgen Tag
Regest: Jorg Widmaiger, Bürger zu Rewtlingen, bekennt, dass er im Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Rewtlingen gelegen ist, weil er bei dem oberen Mültörlein, als Dietrich Spet auf der Wenge +) hielt und Bürgermeister Scherer und Schultheiss Jos Weyss zu ihm hinaus ritten und andere des Rats, frevenlich geredet, niemand wisse, womit sie umgehen und was sie verhandeln, und dabei dem Rat und ihnen aufs höchste übel geflucht und sie geschmäht hat. Weil solche Reden von ihm ohne irgend einen Grund, allein aus bösem Mutwillen zu Verachtung und Verkleinerung der Obrigkeit geschahen, so wäre er darum an seinem Leib mit Recht gestraft worden, wie auch die Herren von Rewtlingen ihm Recht ergehen zu lassen vorschlugen. Das hat er aber verkiest (= abgelehnt) und in Bedacht (= Anbetracht) seiner Torheit und Unverstands erlangt, dass sie ihn der Strenge des Rechts vertrugen (= überhoben) und aus dem Gefängnis kommen liessen. Er hat einen Eid geschworen, wegen der Sache gegen jedermann in Rewtlingen ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er ist mildiglich damit gestraft worden, dass er sein Lebenllang in der Zunft zu keinem Gebot (= Versammlung) berufen noch darin zu Ehren gebraucht noch ausserhalb der Zunft erwählt werden und auch andern keine Wahl (= Stimme) geben darf, sondern alles dessen entäussert sein soll. Desgleichen soll und will er bei seinem Eid in keine offene Zech oder Wirtshaus gehen, um darin zu zechen, auch kein Messer oder andere Waffe in der Stadt tragen als etwa ein abgebrochen (= ?) Brotmesser. Würde er Eid und Urfehde nicht halten, so soll er heissen und sein ein treuloser, brüchiger (= wortbrüchiger), meineidiger, verurteilter und schädlicher Mann, den die Herren von Rewtlingen oder andere in ihrem Namen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen. Dagegen soll ihn nichts schützen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Johannes Nippenburger genannt Stunder und Bernhart Bernsenfeld, Bürger zu Rewtlingen
Siegel (Erhaltung): beide Siegel vorhanden
Bemerkungen: +) Flurname. Vgl. OA Beschr. v. Reutlingen (1893) II S.274
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): beide Siegel vorhanden
Bemerkungen: +) Flurname. Vgl. OA Beschr. v. Reutlingen (1893) II S.274
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ