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Jüdisches Erbrecht, Allgemeines
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Darin: Instruktion für die Notariate, Gemeinderäte und Waisengerichte über die Vollziehung des Artikels 41 des Gesetzes vom 25. April 1828 in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen, Druck (doppelt)