Das Gericht zu Oppenau entscheidet die Streitigkeiten zwischen Hans und Klaus Birck einerseits und Hans Seiler zu Fischerhäuser andererseits dahin, dass Hans Seiler, der von Heinrich Brick, dem Vater der genannten Brüder, dessen Güter um 10 Pfund Pfennige für 10 Jahre Nutznießung gepachtet hatte, dieselben den genannten Brüdern, gegen Erstattung der 10 Pfund Pfennige wieder zurück geben soll.