Bischof Bernhard von Paderborn beauftragt den Pfarrer von Helmershausen dem dortigen Abt zu melden, daß die von ihm als Archidiakon auf bischöflichen Befehl erfolgte Präsentation des neuen Pfarrers in Horbrugen irrtümlich angeordnet, vielmehr dem Bischof zustehe und deshalb revoziert werde.