Werden.-Georg Heinrich Kumbsthoff zu Bönnighausen bekundet, dass Abt Benedikt ihn nach dem Tod der Äbte Theodor und Simon wiederum mit den aus dem Hobsgut Middeldorf abgesplissenen genannten Parzellen bei Eickel im Amt Bochum zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen bevollmächtigten Sohn Bertram Willebrand Kumbsthoff, königl. preußischen Richter des Amts Bochum, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Johann Franz Contzen und Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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