Verordnung: Trotz ergangener Verordnungen und Verbote werden weiterhin die Fischgewässer zum Flachsrösten benutzt und dadurch als Fischgewässer völlig verdorben. Wer weiterhin diese Gewässer zum Flachsrösten benutzt, hat mit empfindlicher Strafe zu rechnen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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