Erbpachtvertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem Ackerwirt Theodor von der Weppen über ein auf dem Bleck gelegenes Stück Land. Bürge ist der Schreinermeister Johann Heinrich Wittig. Original mit notarieller Beglaubigung. Notar: Heinrich Wilhelm Goecke. Zeugen: Sekretär Jodocus von Kreyfeldt und Wilhelm Schäfer. Hierzu 1836 März 15.: Hypothekenschein für die Kommunalkasse über das auf dem s.g. Bleck gelegene Stück Land der Eheleute Ackerwirt Theodor von der Weppen und Elisabeth, geb. Kreischer. Der Ehemann hatte das Grundstück mit o.a. Kaufvertrag vom 27.4.1835 erworben und ein Haus darauf errichtet. Original des Stadtgerichts zu Duisburg.

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Stadtarchiv Duisburg
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