Verwaltung der Aeroklubs (Volkspolizei-Luft) (Bestand)
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BArch DVL 1
call number: DVL 1
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) >> Verteidigung >> Kasernierte Volkspolizei
1951-1956
Geschichte des Bestandsbildners: 1951 gab es erste Anfänge zum Aufbau von Luftstreitkräften. Zunächst wurde der Stab der Volkspolizei-Luft (VP-Luft) formiert und dem Ministerium des Innern/Kasernierte Volkspoli-zei (MdI/KVP) unterstellt. Ende November 1953 wurde dieser zum Stab der Verwaltung der Aeroklubs umbenannt, blieb aber weiterhin dem MdI unterstellt.
Dem Stab der VP-Luft, mit Sitz in Berlin Johannisthal, unterstand die 1. Fliegerdivision mit 3 Fliegerregimentern. Mit Umbildung des Stabes, in Stab der Verwaltung der Aeroklubs, jetzt im Standort Cottbus, wurden die Fliegerregimenter in 3 Aeroklubs mit je 2 Abteilungen umgebildet. Gleichzeitig wurden alle Einheiten aus dem Unterstellungsverhältnis beim MdI herausgelöst und dem Stellvertreter des Ministers und Chef der KVP direkt unterstellt. Mit Befehl Nr. 5/56 vom 21. Februar 1956 des Ministers für Nationale Verteidigung, wurde aus dem Stab der Verwaltung der Aeroklubs die Verwaltung der Luftstreitkräfte formiert. An Flugzeugtechnik stand dem Stab der VP-Luft ab 20. Jan. 1953 als erstes Flugzeug eine An-2 als Transport- und Verbindungsflugzeug zur Verfügung. Im II. Quartal 1953 wurden 101 MiG-15 (MiG-15 UTI) zur Verfügung gestellt, die aber in sowjetischen Besitz blieben und mit sowjetischen Hoheitszeichen geflogen wurden. 1953 besaßen die DDR-Fliegerkräfte 5 MiG-15 und 5 LA-9 zur Bodenausbildung des technischen Personals. Im Herbst 1953 wurden die ersten Jak-18 und Jak-11 als Schulflugzeuge übergeben.
Bestand an Flugzeugtechnik, aus sowjetischer Produktion, bis zur Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA):
1953 - 1956 5 Stck. La-9
1953 - 1990 36 Stck. An-2
1953 - 1958 37 Stck. Jak-18
1953 - 1962 100 Stck. Jak-11
und
1954 - 1962 8 Stck. Zlin-126
1954 - 1965 2 Stck. M-1 D
aus tschechoslowakischer Produktion.
In dem gesamten Zeitraum, bis zur Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA), bestand die Hauptaufgabe der Fliegerkräfte vordergründig in Ausbildung, Kennenlernen der Technik und Schaffung der Basis für reguläre Luftstreitkräfte. Die Luftraumüberwachung lag ausschließ-lich in Verantwortung der sowjetischen Luftstreitkräfte.
Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand ist sehr lückenhaft und umfasst nur Befehle, Inspektions-, Jahres- und medizinische Berichte, Einzelakten zu Haushaltsplänen, desweiteren einzelne Anschauungstafeln und Vorschriften über Technik, Stellenpläne und Übergabeprotokolle sowie Berichte zu besonderen Vorkommnissen. Verwiesen sei noch auf den Bestand DVH 3 und DVW 1 in denen sich noch 25 AE in Form von Chroniken dieser Verwaltung und nachgeortneten Einheiten befinden. Die Chroniken geben einen guten Überblick über Strukturen, Aufgaben und Entwicklung dieser Verwaltung.
Erschließungszustand: Dieser Bestand ist im Findbuch der Dienststellen der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung der DDR von 1950 bis 1990 beim Chef des Kommandos der LSK/LV aufgenommen.
Vorarchivische Ordnung: Die Aktenbildung erfolgte in den Einheiten durch Festlegungen der Chefs und Kommandeure. Bei Strukturveränderungen wurden die Akten mehr oder weniger zentral aufbewahrt und später an das Deutsche Militärarchiv in Potsdam abgegeben. Wegen strenger Geheimhaltungsvorschriften wurden Akten eher vernichtet als überliefert. Von Potsdam gelangten die Akten nach 1990 in das Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg.
Zitierweise: BArch DVL 1/...
Dem Stab der VP-Luft, mit Sitz in Berlin Johannisthal, unterstand die 1. Fliegerdivision mit 3 Fliegerregimentern. Mit Umbildung des Stabes, in Stab der Verwaltung der Aeroklubs, jetzt im Standort Cottbus, wurden die Fliegerregimenter in 3 Aeroklubs mit je 2 Abteilungen umgebildet. Gleichzeitig wurden alle Einheiten aus dem Unterstellungsverhältnis beim MdI herausgelöst und dem Stellvertreter des Ministers und Chef der KVP direkt unterstellt. Mit Befehl Nr. 5/56 vom 21. Februar 1956 des Ministers für Nationale Verteidigung, wurde aus dem Stab der Verwaltung der Aeroklubs die Verwaltung der Luftstreitkräfte formiert. An Flugzeugtechnik stand dem Stab der VP-Luft ab 20. Jan. 1953 als erstes Flugzeug eine An-2 als Transport- und Verbindungsflugzeug zur Verfügung. Im II. Quartal 1953 wurden 101 MiG-15 (MiG-15 UTI) zur Verfügung gestellt, die aber in sowjetischen Besitz blieben und mit sowjetischen Hoheitszeichen geflogen wurden. 1953 besaßen die DDR-Fliegerkräfte 5 MiG-15 und 5 LA-9 zur Bodenausbildung des technischen Personals. Im Herbst 1953 wurden die ersten Jak-18 und Jak-11 als Schulflugzeuge übergeben.
Bestand an Flugzeugtechnik, aus sowjetischer Produktion, bis zur Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA):
1953 - 1956 5 Stck. La-9
1953 - 1990 36 Stck. An-2
1953 - 1958 37 Stck. Jak-18
1953 - 1962 100 Stck. Jak-11
und
1954 - 1962 8 Stck. Zlin-126
1954 - 1965 2 Stck. M-1 D
aus tschechoslowakischer Produktion.
In dem gesamten Zeitraum, bis zur Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA), bestand die Hauptaufgabe der Fliegerkräfte vordergründig in Ausbildung, Kennenlernen der Technik und Schaffung der Basis für reguläre Luftstreitkräfte. Die Luftraumüberwachung lag ausschließ-lich in Verantwortung der sowjetischen Luftstreitkräfte.
Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand ist sehr lückenhaft und umfasst nur Befehle, Inspektions-, Jahres- und medizinische Berichte, Einzelakten zu Haushaltsplänen, desweiteren einzelne Anschauungstafeln und Vorschriften über Technik, Stellenpläne und Übergabeprotokolle sowie Berichte zu besonderen Vorkommnissen. Verwiesen sei noch auf den Bestand DVH 3 und DVW 1 in denen sich noch 25 AE in Form von Chroniken dieser Verwaltung und nachgeortneten Einheiten befinden. Die Chroniken geben einen guten Überblick über Strukturen, Aufgaben und Entwicklung dieser Verwaltung.
Erschließungszustand: Dieser Bestand ist im Findbuch der Dienststellen der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung der DDR von 1950 bis 1990 beim Chef des Kommandos der LSK/LV aufgenommen.
Vorarchivische Ordnung: Die Aktenbildung erfolgte in den Einheiten durch Festlegungen der Chefs und Kommandeure. Bei Strukturveränderungen wurden die Akten mehr oder weniger zentral aufbewahrt und später an das Deutsche Militärarchiv in Potsdam abgegeben. Wegen strenger Geheimhaltungsvorschriften wurden Akten eher vernichtet als überliefert. Von Potsdam gelangten die Akten nach 1990 in das Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg.
Zitierweise: BArch DVL 1/...
Verwaltung der Aeroklubs (Volkspolizei-Luft) (Verw Aeroklubs), 1951-1956
25 Aufbewahrungseinheiten; 0,6 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Literatur: Wilfried Kopenhagen, Die andere Deutsche Luftwaffe, Stuttgart 1994
Freund, Handbuch MiG, Mi, Su & Co, Diepholz 2002
Freund, Handbuch MiG, Mi, Su & Co, Diepholz 2002
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ