Rather Holste, Propst des Andreasstifts, überlässt seinem Kapitel einen Brief derer von Mandelsloh auf Liegenschaftrn vor dem Mühlentor neben Gerhard Ölfke, die derzeit bewohnt werden von Heinrich von Quernheim, Eilert van der Wurden, Klaus Piltzer, Johann Schwerdtfeger und seinem Neffen (?) [dem Kanoniker] Walter Holste, und verspricht Währschaft. Dafür erhält er mit seinen Söhnen Johannes, Rather und Klaus vom Kapitel sein derzeitiges Wohnhaus zu eigen. Ausführung auf Pergament; ein anhängendes Siegel verloren Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 179