1603 Juli 25 (styli veteris; St. Jakobus), Rechberghausen Hans Michael und Albrecht Ernst, beide von Rechberg von Hohenrechberg zu Rechberghausen, Brüder, entleihen mit Rat und Wissen ihrer Mutter Susanna von Rechberg von Hohenrechberg geb. von Welden, Witwe zu Rechberghausen, von Conradus Cittardus, Provinzial des Predigerordens für Oberdeutschland (durch HochenTeutschlandt) und Österreich, gegen 5% Zins 2000 fl rh, deren Empfang sie quittieren. Die A. und ihre Mutter versprechen, dem Provinzial und seinen Nachfolgern die Hauptsumme ab 1604 jährlich am 25. Juli (alten Calenders) mit 100 fl zu verzinsen, setzen ihr Hab und Gut, besonders aber ihren adligen Sitz und Schloss Rechberghausen samt allen Zugehörden zu Unterpfand und verzichten auf die Freiheiten restitutionis in integrum und des generellen Verzichts ohne vorangehende Spezifizierung (gemeine Verzeichung ohne vorgehende Sonderung). - Die Mutter der A. bekundet ihr Einverständnis mit der Schuldverschreibung ihrer Söhne. Siegler: 1) - 2) die A., 3) ihre Mutter (mit meim angeborn adenlichen Ri[n]gpettschafft) Ausf. Perg., durch Einschnitte ungültig gemacht - 3 Sg. abg., Presselreste - U.: die A. und ihre Mutter - Rv. Altsignatur(en): V; - IX Rechberg 1