Die Brüder Kraft und Albrecht von Hohenlohe und zu Ziegenhain (Ziegenhayn) beurkunden, daß ihnen Herr Ulrich von Lentersheim (Lennterßheim), Deutschmeister (meister dewtschs ordens in dewtschen und wellischen landen), der Deutschen Orden und das Deutsche Haus zu Mergentheim erlaubt haben (vergönnet und gewilliget), im Herrschaftstsbereich der A., in dem der Deutsche Orden Leibeigene besitzt, in den Gemeinden Weikersheim (Weyckerßheim), Hollenbach (Holenbach), Herbsthausen (Herbsthaußen) und Adolzhausen (Odeltzhaußen) eine Steuer zu erheben ( soliche schatzunge oder stewer).