Verbot Herzog Augusts des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) an alle Untertanen, ohne besondere Erlaubnis der Förster irgendeinen Baum zu fällen sowie Anweisung an die Beamten, dies durchzusetzen und die Förster zu unterstützen (vier Drucke mit Siegel und Unterschrift des Herzogs)