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König Wenzel bestätigt den Städten Ulm, Konstanz und anderen genannten oberschwäbischen Städten ihre Privilegien, insbesondere dass sie nicht verkauft und verpfändet werden sollen
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König Wenzel bestätigt den Städten Ulm, Konstanz und anderen genannten oberschwäbischen Städten ihre Privilegien, insbesondere dass sie nicht verkauft und verpfändet werden sollen
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 207 U 6}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 207 Ulm, Reichsstadt
Ulm, Reichsstadt >> Kaiserliche Privilegien >> Urkunden >> Ritter Rudolf von Arburg, Züricher Hofrichter, vidimiert die Urkunde des Kaisers Karl IV. vom 13. November 1359 über die der Stadt Ulm verliehene Freiheit von fremden Gerichten.
1377 Mai 31
Urkunden
Überlieferungsart: Insert
Anmerkungen: Ausfertigung: Generallandesarchiv Karslruhe Kaiserselekt D Nr. 385; Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 51 U 843, vgl. H 51 U 842 und U 844.
Ritter Rudolf von Arburg, Züricher Hofrichter, vidimiert die Urkunde des Kaisers Karl IV. vom 13. November 1359 über die der Stadt Ulm verliehene Freiheit von fremden Gerichten.