Werden.-Ferdinand Freiherr von Brüggeney gen. Hasenkamp, Kapitularkanoniker des Doms zu Hildesheim und fürstbischöflicher Rat daselbst, bekundet, dass Abt Anselm ihn nach dem Tod seines Bruders Johann Werner Freiherrn von Brüggeney gen. Hasenkamp, dessen Erben die Erbschaft nicht antreten wollten, zu Dienstmannsrecht mit dem Hof zu Weitmar im Kirchspiel Bochum, mit der Kollation der Hofeskapelle, mit dem zum Hof gehörigen Holzgericht über die Weitmarer Mark und allen Zubehören des Hofes belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Caspar Melchior Cramer, Fiskaladvokaten des Abts, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen und Räte Johann Everhard Dingerkus, Kanzleidirektors, und Georg Heinrich Vorrath, Sekretärs des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten