Kathrina Schilterin, Witwe Hans Blarers, Bürgers zu Konstanz bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten ihren Sohn Gerwig Blarer in das Kloster aufgenommen haben. Nach Ablauf des ersten und zweiten Probejahrs im Laien- bzw. Ordensgewand wird der Sohn in den Orden aufgenommen. Die Ausstellerin übergibt ihn mit Zustimmung ihrer Vögte Hans von Ulm, Stadtammann, und Jörg Engel, Bürger in Konstanz, dem Orden bzw. in seine Zucht ("rut"). Strafmaßnahmen, die gegen den Sohn verhängt werden, sieht die Ausstellerin nicht als gegen sich und die Familie gerichtet an und wird sie nicht rächen. Solange der Sohn noch nicht zum Priester geweiht ist, wird ihn die Mutter mit Schuhen und Kleidern sowie mit anderer Notdurft versehen. Sie wird ihm auch, wenn er im Orden bestätigt wird, eine standesgemäße ("ehrliche") Chorkappe (Chormantel) geben, die nach seinem Ableben im Kloster verbleibt. Beim Tod der Ausstellerin erhält er ein Vermächtnis von 200 fl, mit dem seine Ansprüche auf das väterliche, mütterliche und geschwisterliche Erbe abgegolten sind, nicht jedoch anderweitige Erbfälle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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