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Papst Lucius III. bestätigt auf Bitte des Erzpriesters Ricardus der Kirche St. Zeno in Lonato (Lunado) ihre Besitzungen, den Ort selbst mit der alten Burg und anderen Zubehörstücken, was sie besitzt im Ort Drouoli bei Sankt Quiricus, in den Orten Sognoni, Sedenna, Campagnola, Curuulis, in der alten Stadt (suburbio) unter der alten Burg (castrum vetus) bei der Kapelle St. Martin, im Ort Prata, in den Orten "decimarum" und Monteselle, Besitzungen im Gebiet der Stadt (suburbii) Launadi, bei der Kapelle St. Cyprian und in der Gemarkung (in confinio) Leonadi und einen Ölbaumgarten (olivetum) in den Orten Plebatu, Salodi und Matherni, Zehnten, die ihre Kirche seit 40 Jahren ruhig besitzt, bestätigt ihnen alle Freiheiten und Immunitäten, alle vin den Bischöfen von Verona ihnen zugestandenen und bisher bewahrten alten und rechtmäßigen Gewohnheiten und bestimmt, daß innerhalb der Grenzen ihrer Pfarrei (parochie) keiner eine Kirche (ecclesia vel oratorium) oder Kapelle ohne Zustimmung des Diözesanbischofs und ihren Willen bauen darf, vorbehaltlich der Rechte der Päpste. Gesteht ihnen freies Begräbnis derjenigen zu, die dort nach ihrem letzten Willen begraben werden wollen, vorbehaltlich des Rechts der zuständigen Kapellen.

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