Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien eG (Bestand)
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Verband Bayer. Landwirtschaftlicher Brennereien Brennereiverband
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 5 Abteilung V: Nachlässe und Sammlungen >> 5.2 Verbandsschriftgut >> 5.2.3 Ernährungswesen, Land- und Forstwirtschaft, Natur und Umwelt, Energie
1913-2012
Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien eG: 1. Statut und Aufgaben
Der Paragraph 2 des Statuts des Verbands Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien eingetragene Genossenschaft - Sitz München aus der Zeit nach 1950 legt Zweck und Gegenstand des Unternehmens sinngemäß wie folgt fest:
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand des Unternehmens ist die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder bei der Erzeugung und der Verwertung von Agraralkohol.
In der über hundert Jahre währenden Verbandsgeschichte führt dieser Satzungsauftrag zu Einflussnahmen in Bezug auf Wahrung des deutschen Branntweinmonopols, auf Unterstützung bei den Betriebsprüfungen (Selbstkostenprüfungen) der Brennereien, bei der Wahrung des Jahresbrennrechts und der Aufrechterhaltung des Branntwein- bzw. Alkoholübernahmepreises der einzelnen Brennerei, bei der Berücksichtigung von Vorgaben hinsichtlich der Brennereitechnologie und nicht zuletzt bei wissenschaftlichen Fortentwicklungen (Bioethanol). Einen großen Raum nehmen Rechtsstreitigkeiten und Modellprozesse gegen die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein wegen unrichtiger Berechnung des Grundpreises bzw. Branntweinübernahmegeldes ein.
2. Verbandsgeschichte:
Im Jahr 1913 wurde die "Münchner Spiritus-Verwertungs-Genossenschaft eGmbH" als Vorläuferorganisation gegründet. 1948 erfolgte eine Namensänderung in "Süddeutsche Spiritus-Erzeuger-Genossenschaft eGmbH", bevor schließlich im Jahr 1950 der Name "Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien eGmbH" in den Statuten verankert wurde. Am 1. Januar 1982 trat der Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien dem Bundesverband Deutscher Kartoffelbrenner bei. Ab diesem Datum trat der Bundesverband als Hauptinteressenvertreter gegenüber Bundes- und Europapolitik sowie Monopolverwaltung auf, während der bayerische Landesverband die Geschäftsführung wahrnahm. Die Mitglieder des "Bundesverbandes" waren die Regional-, bzw. Landesverbände, Mitglieder der Regional- bzw. Landesverbände die Brennereien. Der Bundesverband bestand weiter bis 2013. Er beschloss am 11. April 2013 die Liquidation, da die verbliebenen Verbandsaufgaben (v.a. Betreuung der Brennereien hinsichtlich Auszahlung der Ausgleichsbeträge für die Schließung der Brennereien) durch die Landesverbände übernommen wurden. Das für das Wohl und Wehe des Brennereiwesens wesentliche Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Dies bedeutet einen harschen Einschnitt in die Alkoholproduktion der vormals zahlreichen landwirtschaftlichen Kartoffel-, Korn-, Mais- und nicht zuletzt auch Obstbrennereien. In letzter Konsequenz hat auch der Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien e.G. auf seiner 102. Generalversammlung am 26.01.2016 nach gut 100 Jahren Interessenvertretung für seine Mitglieder zum Jahr 2017 seine Liquidation beschlossen.
Im Zuge der Erschließungsarbeiten konnten zum "Landesverband" und zum "Bundesverband" die folgenden chronologischen Daten ermittelt werden. Sie zu erhärten bleibt jedoch der wissenschaftlichen Forschung überlassen:
Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien (1953 - 2017)
02.01.1913: Erste Errichtung des Statuts als Münchner Spiritus-Verwertungs-Genossenschaft eGmbH
26.01.1948: Errichtung des Statuts als Süddeutsche Spiritus-Erzeuger-Genossenschaft eGmbH
25.03.1950: Umbenennung in "Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien eGmbH"
2017: beschlossene Liquidation
Vorstandsvorsitzende: Heinrich Rühl (1952 - ?)
Rudolf Habeker (1953 - 1972)
Helmut Friedl (1972 - 1999)
Martin Empl (2000 ff.)
Geschäftsführer: Reigl (1952 - ?)
Dr. Franz Matthes (1966 - 1995)
Gottlieb Fauth (1995 - 2001)
Dr. Thomas Freiherr von Tucher (2001 ff.)
Bundesverband Deutscher Kartoffelbrenner e.V. (1952 - 2013)
Sitz: München - Heilbronn a.N. - Regensburg (1976 - 1982) - München (1982 ff.)
Vorstandsvorsitzender: (kommissarisch) Alois Sax (1952 - 1954)
Staatsminister a.D. Dr. Karl Lorberg (1954 - 1971)
Dr. Helmut Lehmann (1971 - 1982)
Helmut Friedl (1982 - 1999)
Martin Empl (2000 ff.)
Geschäftsführer: (kommissarisch) Hans-Joachim Hoppe
Reigl (1952 - 1956)
Engler (1956 - 1976)
? (1976 - 1982)
Dr. Franz Matthes (1982 - 1995)
Gottlieb Fauth (1995 - 2001)
Dr. Thomas Freiherr von Tucher (2001 ff.)
3. Bestandsgeschichte:
Die Registratur des Verbands Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien eG (im Folgenden: Brennereiverband) befand sich in München in der Schmaedelstraße 2, bevor sie 2015 in das Bayerische Hauptstaatsarchiv, Abteilung V "Nachlässe und Sammlungen", gelangte. Das Schriftgut war dort von Herrn Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten a.D. Franz Donauer gesichtet, geordnet und auch bereits in Plastikbügel umgelegt worden. Je Schriftguteinheit war auf den obenauf liegenden Karton der Grobbetreff und die Laufzeit des Inhalts vermerkt worden. Somit konnte im Zuge der Erschließungsarbeit bereits auf wichtige Informationen zugegriffen werden.
Das Schriftgut des Brennereiverbands war ohne Aktenplan oder Aktenordnung geführt worden. Daher musste vor Beginn der eigentlichen Erfassung eine möglichst zutreffende Gliederung erstellt werden. Hierfür erfolgte ein Rückgriff auf Vorlagen bereits erschlossener Verbände und auch auf Anschauungsobjekte im Internet.
Nachdem die Gliederung gefunden war, stellte sich im Laufe der Erschließungsarbeiten immer stärker die Frage nach der Provenienz. Die Verbandsregistratur setzt sich über den Zeitraum von mehr als drei Jahrzehnten aus dem Schriftgut zweier zwar eigenständiger, aber in Vorstand und Geschäftsführung eng verzahnter Verbände zusammen, dem "Landesverband" (Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien eG) und dem "Bundesverband" (Bundesverband Deutscher Kartoffelbrenner). Mit dem Kalenderjahr 1982 trat der "Landesverband" dem "Bundesverband" bei. In diesem Zusammenhang wurde der Vorstand des "Landesverbands" zugleich auch Vorstand des "Bundesverbands". Der Geschäftsführer des "Landesverbands" wiederum übernahm zusätzlich die Geschäftsführung des "Bundesverbands". Die Registraturen beider Verbände wurden in den Räumen des "Landesverbands" in München in der Schmaedelstraße zusammengeführt. Der Grobzuschnitt der Zuständigkeiten sah ab 1982 dann so aus, dass der "Landesverband" sich um die Landesinterna bzw. um die Angelegenheiten der bayerischen Brennereien kümmerte, während der "Bundesverband" zu übergeordneten Themen mit der Politik, der Bundes- und Landesverwaltung oder auch mit anderen überregionalen Verbänden in Verbindung stand. Die Mitglieder des "Bundesverbandes" waren die Regional-, bzw. Landesverbände. Mitglieder der Regional- bzw. Landesverbände waren die Brennereien. Entsprechend ergeben sich zum gleichen fachlichen Zusammenhang unterschiedliche Interessenlagen. Nicht selten finden sich in einzelnen Schriftguteinheiten Schriftstücke, die zum einen vom "Landesverband" oder eben vom "Bundesverband" stammen beziehungsweise an diesen gerichtet sind. So hat in Fragen nationaler Bedeutung (Schreiben an Bundesministerien bzw. Bundestagsabgeordnete oder an Europaabgeordnete) das Büro als "Bundesverband" agiert, bei Schreiben im gleichen Sachzusammenhang an die Brennereien jedoch als "Landesverband". Hinsichtlich Buchhaltung und Kassenführung jedoch bestand eine strikte Trennung zwischen den beiden Verbänden. Im Jahr 2013 hat der "Bundesverband" sich aufgelöst, im Jahr 2017 wird der "Landesverband" folgen. Diese Entwicklung lässt es gerechtfertigt erscheinen, dass der vorliegende Bestand als einheitlicher, gewachsener Registraturkörper des Verbands Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien betrachtet wird und somit auch dessen Namen trägt. Auch auf einen Registraturschnitt innerhalb des vorliegenden Findbuchs wurde verzichtet.
Das Findbuch ist strikt nach Gliederung und dann chronologisch aufgebaut. Eine gesonderte Hervorhebung des "Landesverbands" und des "Bundesverbands" findet sich nur im Gliederungspunkt "1. Organisation". Als Ergänzung findet sich ein Personen- und Ortsregister.
Abkürzungen wurden bei der Formulierung des jeweiligen Betreffs aufgelöst. Im Folgenden werden zu einigen wenigen, aber oft verwendeten Sachbegriffen knappe Erläuterungen gegeben:
- Acrolein: Produkt einer Fehlgärung, starkes Umweltgift und starker Wasser- und Meeresschadstoff
- Schlempe: Rückstände einer Destillation, wird getrocknet oder noch flüssig als Dünger, in Biogasanlagen oder als Futtermittel verwendet.
- Triticale: Getreidekreuzung aus Weizen und Roggen
Zu bestellen ist der Bestand unter
Brennereiverband & Bestellnummer
26. Februar 2016
Heinz-Jürgen Weber
Der Paragraph 2 des Statuts des Verbands Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien eingetragene Genossenschaft - Sitz München aus der Zeit nach 1950 legt Zweck und Gegenstand des Unternehmens sinngemäß wie folgt fest:
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand des Unternehmens ist die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder bei der Erzeugung und der Verwertung von Agraralkohol.
In der über hundert Jahre währenden Verbandsgeschichte führt dieser Satzungsauftrag zu Einflussnahmen in Bezug auf Wahrung des deutschen Branntweinmonopols, auf Unterstützung bei den Betriebsprüfungen (Selbstkostenprüfungen) der Brennereien, bei der Wahrung des Jahresbrennrechts und der Aufrechterhaltung des Branntwein- bzw. Alkoholübernahmepreises der einzelnen Brennerei, bei der Berücksichtigung von Vorgaben hinsichtlich der Brennereitechnologie und nicht zuletzt bei wissenschaftlichen Fortentwicklungen (Bioethanol). Einen großen Raum nehmen Rechtsstreitigkeiten und Modellprozesse gegen die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein wegen unrichtiger Berechnung des Grundpreises bzw. Branntweinübernahmegeldes ein.
2. Verbandsgeschichte:
Im Jahr 1913 wurde die "Münchner Spiritus-Verwertungs-Genossenschaft eGmbH" als Vorläuferorganisation gegründet. 1948 erfolgte eine Namensänderung in "Süddeutsche Spiritus-Erzeuger-Genossenschaft eGmbH", bevor schließlich im Jahr 1950 der Name "Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien eGmbH" in den Statuten verankert wurde. Am 1. Januar 1982 trat der Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien dem Bundesverband Deutscher Kartoffelbrenner bei. Ab diesem Datum trat der Bundesverband als Hauptinteressenvertreter gegenüber Bundes- und Europapolitik sowie Monopolverwaltung auf, während der bayerische Landesverband die Geschäftsführung wahrnahm. Die Mitglieder des "Bundesverbandes" waren die Regional-, bzw. Landesverbände, Mitglieder der Regional- bzw. Landesverbände die Brennereien. Der Bundesverband bestand weiter bis 2013. Er beschloss am 11. April 2013 die Liquidation, da die verbliebenen Verbandsaufgaben (v.a. Betreuung der Brennereien hinsichtlich Auszahlung der Ausgleichsbeträge für die Schließung der Brennereien) durch die Landesverbände übernommen wurden. Das für das Wohl und Wehe des Brennereiwesens wesentliche Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Dies bedeutet einen harschen Einschnitt in die Alkoholproduktion der vormals zahlreichen landwirtschaftlichen Kartoffel-, Korn-, Mais- und nicht zuletzt auch Obstbrennereien. In letzter Konsequenz hat auch der Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien e.G. auf seiner 102. Generalversammlung am 26.01.2016 nach gut 100 Jahren Interessenvertretung für seine Mitglieder zum Jahr 2017 seine Liquidation beschlossen.
Im Zuge der Erschließungsarbeiten konnten zum "Landesverband" und zum "Bundesverband" die folgenden chronologischen Daten ermittelt werden. Sie zu erhärten bleibt jedoch der wissenschaftlichen Forschung überlassen:
Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien (1953 - 2017)
02.01.1913: Erste Errichtung des Statuts als Münchner Spiritus-Verwertungs-Genossenschaft eGmbH
26.01.1948: Errichtung des Statuts als Süddeutsche Spiritus-Erzeuger-Genossenschaft eGmbH
25.03.1950: Umbenennung in "Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien eGmbH"
2017: beschlossene Liquidation
Vorstandsvorsitzende: Heinrich Rühl (1952 - ?)
Rudolf Habeker (1953 - 1972)
Helmut Friedl (1972 - 1999)
Martin Empl (2000 ff.)
Geschäftsführer: Reigl (1952 - ?)
Dr. Franz Matthes (1966 - 1995)
Gottlieb Fauth (1995 - 2001)
Dr. Thomas Freiherr von Tucher (2001 ff.)
Bundesverband Deutscher Kartoffelbrenner e.V. (1952 - 2013)
Sitz: München - Heilbronn a.N. - Regensburg (1976 - 1982) - München (1982 ff.)
Vorstandsvorsitzender: (kommissarisch) Alois Sax (1952 - 1954)
Staatsminister a.D. Dr. Karl Lorberg (1954 - 1971)
Dr. Helmut Lehmann (1971 - 1982)
Helmut Friedl (1982 - 1999)
Martin Empl (2000 ff.)
Geschäftsführer: (kommissarisch) Hans-Joachim Hoppe
Reigl (1952 - 1956)
Engler (1956 - 1976)
? (1976 - 1982)
Dr. Franz Matthes (1982 - 1995)
Gottlieb Fauth (1995 - 2001)
Dr. Thomas Freiherr von Tucher (2001 ff.)
3. Bestandsgeschichte:
Die Registratur des Verbands Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien eG (im Folgenden: Brennereiverband) befand sich in München in der Schmaedelstraße 2, bevor sie 2015 in das Bayerische Hauptstaatsarchiv, Abteilung V "Nachlässe und Sammlungen", gelangte. Das Schriftgut war dort von Herrn Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten a.D. Franz Donauer gesichtet, geordnet und auch bereits in Plastikbügel umgelegt worden. Je Schriftguteinheit war auf den obenauf liegenden Karton der Grobbetreff und die Laufzeit des Inhalts vermerkt worden. Somit konnte im Zuge der Erschließungsarbeit bereits auf wichtige Informationen zugegriffen werden.
Das Schriftgut des Brennereiverbands war ohne Aktenplan oder Aktenordnung geführt worden. Daher musste vor Beginn der eigentlichen Erfassung eine möglichst zutreffende Gliederung erstellt werden. Hierfür erfolgte ein Rückgriff auf Vorlagen bereits erschlossener Verbände und auch auf Anschauungsobjekte im Internet.
Nachdem die Gliederung gefunden war, stellte sich im Laufe der Erschließungsarbeiten immer stärker die Frage nach der Provenienz. Die Verbandsregistratur setzt sich über den Zeitraum von mehr als drei Jahrzehnten aus dem Schriftgut zweier zwar eigenständiger, aber in Vorstand und Geschäftsführung eng verzahnter Verbände zusammen, dem "Landesverband" (Verband Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien eG) und dem "Bundesverband" (Bundesverband Deutscher Kartoffelbrenner). Mit dem Kalenderjahr 1982 trat der "Landesverband" dem "Bundesverband" bei. In diesem Zusammenhang wurde der Vorstand des "Landesverbands" zugleich auch Vorstand des "Bundesverbands". Der Geschäftsführer des "Landesverbands" wiederum übernahm zusätzlich die Geschäftsführung des "Bundesverbands". Die Registraturen beider Verbände wurden in den Räumen des "Landesverbands" in München in der Schmaedelstraße zusammengeführt. Der Grobzuschnitt der Zuständigkeiten sah ab 1982 dann so aus, dass der "Landesverband" sich um die Landesinterna bzw. um die Angelegenheiten der bayerischen Brennereien kümmerte, während der "Bundesverband" zu übergeordneten Themen mit der Politik, der Bundes- und Landesverwaltung oder auch mit anderen überregionalen Verbänden in Verbindung stand. Die Mitglieder des "Bundesverbandes" waren die Regional-, bzw. Landesverbände. Mitglieder der Regional- bzw. Landesverbände waren die Brennereien. Entsprechend ergeben sich zum gleichen fachlichen Zusammenhang unterschiedliche Interessenlagen. Nicht selten finden sich in einzelnen Schriftguteinheiten Schriftstücke, die zum einen vom "Landesverband" oder eben vom "Bundesverband" stammen beziehungsweise an diesen gerichtet sind. So hat in Fragen nationaler Bedeutung (Schreiben an Bundesministerien bzw. Bundestagsabgeordnete oder an Europaabgeordnete) das Büro als "Bundesverband" agiert, bei Schreiben im gleichen Sachzusammenhang an die Brennereien jedoch als "Landesverband". Hinsichtlich Buchhaltung und Kassenführung jedoch bestand eine strikte Trennung zwischen den beiden Verbänden. Im Jahr 2013 hat der "Bundesverband" sich aufgelöst, im Jahr 2017 wird der "Landesverband" folgen. Diese Entwicklung lässt es gerechtfertigt erscheinen, dass der vorliegende Bestand als einheitlicher, gewachsener Registraturkörper des Verbands Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien betrachtet wird und somit auch dessen Namen trägt. Auch auf einen Registraturschnitt innerhalb des vorliegenden Findbuchs wurde verzichtet.
Das Findbuch ist strikt nach Gliederung und dann chronologisch aufgebaut. Eine gesonderte Hervorhebung des "Landesverbands" und des "Bundesverbands" findet sich nur im Gliederungspunkt "1. Organisation". Als Ergänzung findet sich ein Personen- und Ortsregister.
Abkürzungen wurden bei der Formulierung des jeweiligen Betreffs aufgelöst. Im Folgenden werden zu einigen wenigen, aber oft verwendeten Sachbegriffen knappe Erläuterungen gegeben:
- Acrolein: Produkt einer Fehlgärung, starkes Umweltgift und starker Wasser- und Meeresschadstoff
- Schlempe: Rückstände einer Destillation, wird getrocknet oder noch flüssig als Dünger, in Biogasanlagen oder als Futtermittel verwendet.
- Triticale: Getreidekreuzung aus Weizen und Roggen
Zu bestellen ist der Bestand unter
Brennereiverband & Bestellnummer
26. Februar 2016
Heinz-Jürgen Weber
255
Bestand
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:05 MESZ
Hierarchie
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