Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sein Vater Ludwig III. am 17.09.1422 eine Rachtung in der Streitsache zwischen Konrad von Biblis (Bibenlotz), Komtur zu Heimbach, einerseits und den Edelleuten und der Priesterschaft der beiden Dörfer Lustadt [Ober- und Niederlustadt] andererseits um die Waldungen und Holzrechte in Lustadter aufgerichtet hatte, die für 30 Jahre gelten sollte. Da sich die Parteien an die Bestimmungen der inserierten Rachtung gehalten haben und damit die Waldungen weiterhin sorgfältig gehegt werden, verlängert Kurfürst Friedrich sie mit Zustimmung der Parteien um weitere 40 Jahre nach Ausstellung der Urkunde.