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Pfalzgraf Friedrich II. erteilt für sich und seinen Bruder Kurfürst Ludwig V. dem Hermann Eschenbeck, Hammermeister zu Teunz, und seiner ehelichen Hausfau Anna auf dessen Ansuchen Erbrecht auf die ihm aus der Schuldmasse des verstorbenen Hans Schmidhamer zugefallene öde Hammerstatt zu Pfrentsch an dem Weiher in der Herrschaft Pleystein samt Zugehörung, besonders einer Mühle, gegen 1 Pfund Regensburger Pfennig und gibt ihm einen neuen Hammerbrief darauf.. Inhalt des Hammerbriefs: Vergünstigungen bezüglich des Schank- und Handelsrechts der Köhler, Erz- und Kohlführer von selbst erzeugtem Bier, Brot und Korn, Erlaubnis zur Errichtung eines Blechhammers, besonderer Fischrechte, ferner Holz- und Verkohlungsrechte, des Strafrechts über die Hütkapfer und Werkleute, des kleinen Wildbanns, der Fischlieferung an den Hammermeister bei Abfischung des Pfrentschweihers, alles gegen gewisse Pflichten des Hammermeisters bezüglich Führung des Kübels nach Tännesberger Eichung, Abgabe von 15 Pfund Amberger Pfennig und Waldzins von jeder Wahrung Kohlen u.a. (mit Abschrift des 18. Jh auf Papier)

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Staatsarchiv Amberg
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