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Markgraf Christoph von Baden urkundet, dass die von dem Kloster Frauenalb zur Handhabung des Landfriedens gegen die Schweizer mit Geld und Mannschaft geleistete Hilfe seitens des Klosters aus freiem Willen geschehen ist und den Freiheiten des Klosters in keiner Weise abträglich sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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