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Peter von der Leyen, der Alte, erklärt für sich und seine Erben wegen der Pfandschaft über Schloß Seinsfeld (Synsfelt) mit allen Zubehörungen, die er von Graf Wilhelm (Wilhem) von Loën (Loyn), Graf zu Blankenheim (Blanckenheim), innehatte, daß der edle Junker Dietrich (Diederich), Herr zu Manderscheid und Daun (Dune), ihm 1100 oberländische rheinische Gulden im Namen des Herrn von Blankenheim und seiner Erben gezahlt hat und erklärt, daß er keine Ansprüche mehr aus dieser Pfandschaft hat. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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