Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Esslingen beurkunden, dass sie die von Anna von Wiesenbach, der Witwe Witgoves von Villbach (Vilibach), zu ihrem, ihres Gatten, Ritter Eglolfs von Wiesenbach ihres Vaters, Ottilies ihrer Mutter, Hildebrand ihres Bruders, Ritter Eglolfs von Wiesenbach ihres Bruders, Agnes ihrer Schwester und Rudolfs ihres Brudersohns Seelenheil gemachte Stiftung einer ewigen Messe mit Erlaubnis Konrads Burgtor von Konstanz, Provinzpriors in Schwaben und am Rhein, angenommen haben. Sie müssen täglich mit Ausnahme von Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Mariä Himmelfahrt (die vier tage zu den hailigen vier hochziten) und den 3 letzten Tagen in der Karwoche winters zwischen der 6. und 7., sommers zwischen der 4. und 5. Stunde eine Messe singen auf dem Ursula, Maria Magdalena und Petronella Altar in ihrem Kloster, an den genannten 4 Festen soll die zweite Kollekte mit dem Anfang Deus, cujus misericordie non est und die dritte Kollekte mit dem Anfang Pretende Deus fidelibus tuis dexteram celestis auxilii dazukommen. Ferner soll jährlich am Donnerstag vor Jan. 21 (Agnesen tage) ihre Jahrzeit mit einer Vigilie und Seelmesse begangen werden, wofür jeder Bruder, der Priester ist, 1 Schilling jeder andere 6 Heller erhält; ferner soll jeder Bruder, der die gesungenen Ämter eine Woche besorgt hat, 2 Schilling erhalten. Dafür erhalten sie 300 Gulden bar, wovon sie 92 verbauen sollen und den Rest in einem Hof und Gut anlegen, das sie zu Neckarweihingen von Andres von Hoheneck (Houchenegge) gen. Aenderlin kauften. Die Aufsicht erhalten Bürgermeister und Rat, welche bei einer Veräusserung von Teilen des Hofes oder Versäumnis in den Verrichtungen, abgesehen von Bann und Interdikt (singen verschlahen), den Jahresertrag des Gutes und die Gülte von Gütern im Wert von 92 Gulden von ihnen fordern und einem der andern Klöster in der Stadt geben sollen, das dann die Messen singt, bis die Augustiner sie wieder aufnehmen. Wenn sie den Hof verkaufen, müssen sie auch Messen singen usw., bis sie ein gleichwertiges Gut gekauft haben, und wenn sie die Messe nicht mehr singen wollen, müssen sie den Aufsichtsführenden 300 Gulden zurückerstatten.