Teilnahme von Mitgliedern der Fakultät an juristischen Staatsprüfungen am Oberappelationsgericht Greifswald bzw. Oberlandesgericht Stettin, Schriftwechsel und Mitteilungen zu Angelegenheiten der Prüfungskommission
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Jur. Fak. 320
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2.5./I Juristische Fakultät
Juristische Fakultät >> 06. Juristisches Prüfungsamt und Prüfung der Diplom-Volkswirte >> 06.01. Juristisches Prüfungsamt und Prüfungsordnung
1847-1850, 1865-1901
Enthält v.a.: Vorschläge, Genehmigungen und Ernennungen des Ministeriums für die Teilnahme von Fakultätsmitgliedern an den 1. juristischen Prüfungen (Prüfungskommission): Prof. Planck (1847); Prof. Beseler, Prof. Pütter (1848); Prof. Niemeyer, Prof. Schmidt (1849); Prof. Bekker, Prof. Wieding, Prof. Franklin, Prof. Witte (1865); Prof. Pütter, Prof. Bekker, Prof. Häberlin, Prof. Fränklin, Prof. Witte, Prof. Karlowa (1869); Prof. Stampe, Prof. Weissmann, Prof. Lewis (1890); Prof. Haeberlin (bis 1898), Prof. Bierling, Prof. Pescatore, Prof. Weissmann, Prof. Stoerk, Prof. Heck, Prof. Stampe, PD Dr. Medem (1891/92, 1893/94, 1894/95, 1895/96, 1896/97, 1897/98, 1898/99, 1899/1900, 1901/02), Prof. Frommhold für Prof. Heck (ab 1892), Prof. Krückmann (ab 1899). - Regulativ vom 10. Dez. 1849 über Wegfall der versuchsweisen Hinzuziehung eines Professors der Juristischen Fakultät zur 1. juristische Prüfung (Aufhebung der Kabinetts-Order vom 26. Jan. 1846). - Ministerial-Reskript mit Zusätzen und Änderungen zu Bestimmungen des Regulativs über die 1. juristische Prüfung vom 7. Jan. 1865, dabei: Prüfungen am Appelationsgericht Greifswald, Beauftragung von Universitätslehrern. - Ernennung aller Professoren und Dozenten der Fakultät zu Examinatoren statt einzelner Dozenten (1869), Änderung des Regulativs und Abrücken von der Berufung der Gesamtheit der Rechtslehrer (1873). - Antrag der Fakultät betr. Designation der Examinatoren bei der 1. juristischen Prüfung (1873). - Vorstellungen der Fakultät gegen den beabsichtigten Ausschluß ihrer Lehrer von der Teilnahme an juristischen Staatsprüfungen (1879). - Vorstellung der Fakultät wegen der Diäten und Reisekosten für Mitglieder der Juristischen Fakultäten Bonn, Halle und Marburg für die Teilnahme an juristischen Staatsprüfungen im Entwurf des Nachtragsgesetzes zum Justiz-Etat. - Zustimmung des Ministeriums zur Bildung einer Prüfungskommission für die 1. juristische Prüfung am künftigen Oberlandesgericht Stettin (1879). - Zulassung von Rechtskandidaten aus Hamburg, Lübeck und Bremen. - Stärkere Berücksichtigung der Grundlagen der Staatswissenschaften bei juristischer Prüfung laut Gesetz von 1869 (1879). - Diskussion, Eingabe und Vergleich wegen ungleichmäßiger Zuteilung der Prüfungsarbeiten zur Begutachtung durch Vorsitzenden der Prüfungskommission (1880/81). - Prüfungsangelegenheiten und Gebühren. - Regulativ vom 1. Mai 1883 betr. juristische Prüfungen und Vorbereitung zum höheren Justizdienst (Druck 1883), Änderungen vom 12. März 1888 und 3. Nov. 1890 mit Beschränkung der Wanderfreiheit und Nachteile für Fakultät. - Terminvereinbarungen und Zusammenstellung der Prüfer. - Vorschriften über die Ausbildung der Juristen in Preußen (Druck 1891). - Justiz-Ministerial-Blatt vom 7. Nov. 1890, dabei: Personal-Veränderungen, Titel-und Ordensverleihungen bei den Justizbehörden, Verfügungen vom 3. Nov. 1890 betr. 1. juristische Prüfung, Änderungen des Regulativs betr. juristische Prüfungen. - Stellungnahme und Kritik der Monopolisierung des Prüfungsrechts (Bestellung von nur 2 Mitgliedern der Juristischen Fakultät in die Prüfungskommission), dabei: Bericht zur Zusammensetzung der Prüfungskommission für das 1. juristische Examen (1891). - Bitte um Unterstützung eines Gesuchs zur Erweiterung der Zuständigkeit der Prüfungskommission zu Stettin, Ablehnung des Ministeriums (Änderung der Verteilung der Prüfungsfächer), neue Bitte um Erweiterung des Referendarprüfungsgebietes zur Hebung der Frequenz der Juristischen Fakultät mit Ablehnung (1900). - Statistik der Ergebnisse der 1. juristischen Prüfung 1870-1892, 1890-1894, 1893-1899 mit Greifswald, ab 1. Okt. 1879 Stettin. - Allgemeine Verfügungen vom 18. Jan. 1897 und 13. Mai 1899 betr. 1. juristische Prüfung (Druck). - Mitteilung über Ernennung zum Vorsitzenden der Prüfungskommission.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ